Führerschein ab 17

Anforderung an die Begleitperson

Beginn der Ausbildung: mit 16 1/2 Jahren

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres

Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres

Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung erteilt, die als Führerschein gilt und mitzuführen ist. Die Begleitpersonen müssen darin aufgeführt sein.

Die Prüfbescheinigung gilt NUR (!) in Deutschland und Österreich.

Erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden, wenn der Kartenführerschein, der auf Antrag erteilt wird, ausgehändigt ist.

Die Fahrerlaubnis der Klassen M und L ist Bestandteil des "Führerscheins ab 17". Eine Begleitperson ist hier nicht erforderlich.

Für Personen, die sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen halten, wird ein Bußgeld fällig und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Mindestalter: 30 Jahre

Fahrerlaubnisbesitz: mindestens 5 Jahre (ohne Unterbrechung)

Punktezahl im Verkehrszentralregister: maximal 1

Promillezahl: unter 0,5

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